Teilladungsverkehr
Als Teilladungsverkehre bezeichnet man Gütertransporte, die aufgrund ihrer Menge und ihres Volumens den Frachtraum eines Transportmittels nicht vollständig auslasten, dennoch aber nicht umgeschlagen werden sollen. Um die volle Frachtkapazität jedoch nicht ungenutzt zu lassen, werden daher meist mehrere Teil-
ladungen zusammen transportiert. Im Gegensatz zum Sammelladungsverkehr erfolgt die Abholung in der Regel mit dem Haupttransportmittel, was auch für die Zustellung beim Empfänger gilt.

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