Reederei
Als Reederei bezeichnet man einen Schiffahrtsbetrieb mit eigener Aquisition, der also nicht nur als Fracht-
führer agiert.
Kurzbeschreibung
Die Reederei ist eine Gesellschaftsform im Seerecht, ein Zusammenschluss mehrerer Personen, (sogenannter Mitreeder) die ein, ihnen zu bestimmten Teilen gehörendes Schiff zur Geldgewinnung durch Seefahrt auf gemein-
same Rechnung verwenden.

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