Kostenübergang

Unter Kostenübergang versteht man bei Handelsgeschäften jenen physischen Punkt an dem der Übergang der Transportkosten vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt.

Kurzbeschreibung

Der Kostenübergang kennzeichnet jenen Ort, vor dem die Kosten vom Absender, und nach dem die Kosten vom Empfänger zu tragen sind. So hat beispielsweise bei der Lieferkondition FOB [Abgangshafen] die Kosten vom Werk bis in das Schiff der Versender zu tragen. Die eigentlichen Transportkosten sowie die Gebühren für den Nachlauf bis hin zur Endstation übernimmt der Käufer. Der Kostenübergang wird automatisch durch den vereinbarten Incoterm (Lieferklausel) festgelegt.


Das Regionale Innovationssytem Oberösterreich ist ein vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und vom Land Oberösterreich gefördertes Massnahmenprogramm.